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Re: Tolles Prachtexemplar... aber es gibt viele weitere in der BRD... die Story mit den Zapfen!

Nachricht von Joachim - HH

Hallo!

Apropos Besitzer- und Generationswechsel. Das Problem könnte man auch vermeiden, wenn man beim Haus- und Gartenverkauf die Kaufinteressenten genau auswählt und nur Exotenfreunde unter den Interessenten den Zuschlag zum Kauf bekommen, so bleiben die Exoten zumindest teilweise erhalten. Oder man könnte in einem Testament verfügen, dass die Exoten nicht angetastet werden dürfen, höchstens umgepflanzt werden dürfen bzw. an einen Verwandten, Freund, Kind oder Enkel, der ebenfalls Exotenfreund ist vermachen bzw. überschreiben. Oder an einen Botanischen Garten vermachen. Ein guter vorausschauender Exotenfreund tut das auch.

Bei Gartenauflösung (z. B. Umzug, Auswandern in ein anderes Land (in Nicht-EU-Länder kann man die Exoten mitnehmen, zum Beispiel nach Italien oder Spanien, aber oft besteht Importverbot für Pflanzen in vielen Nicht-EU-Ländern wie z. B. USA, Brasilien, Peru, Chile etc.)), wenn alle Exoten noch umpflanzbar sind, kann der Exotenfreund sie an andere Exotenfreunde verschenken oder verkaufen, sie auch bei Ebay versteigern und verkaufen.

Oft werden auch Baumschutzverordnungen missachtet und die Exoten und auch einheimische Bäume schwarz bzw. heimlich gefällt, mit Übereinkommen der Nachbarn. Exoten müssen genauso unter Naturschutz gestellt werden wie auch einheimische Bäume. Unter den Exoten sind auch vorm Aussterben bedrohte Pflanzenarten!!! Deshalb auch sie sollten unter Naturschutz fern ihrer Heimat gestellt werden, vor allem zwecks Arterhalt. Die Araucaria araucana und auch die Jubaea chilensis gehören dazu.

Gruß
Joachim


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